Baugutachter Stadtroda

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Hesselbarth Stadtroda

Christian Hesselbarth

Bausachverständiger und Baugutachter

Goetheweg 20
07646 Stadtroda
Tel: 036428 30 80 00
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Stadtroda steht Ihnen Herr Christian Hesselbarth als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christian Hesselbarth kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Stadtroda, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Stadtroda kommen bzw. sich nicht in Stadtroda auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Stadtroda - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Saale-Holzland-Kreis befindet sich im Osten von Thüringen und entstand im Zuge der Kreisreform in Thüringen aus den ehemaligen Landkreisen EisenbergJena und Stadtroda. Heute umschließt der Kreis die Städte und Gemeinden Bürgel, Eisenberg, Kahla, Stadtroda sowie Bad Klosterausnitz. Im Barockschloss Christiansburg in Eisenberg (Residenzschloss Sachsen-Eisenberg) ist der Sitz der Kreisverwaltung. In Jena und Stadtroda befinden sich die Außenstellen dieser Kreisverwaltung. Hinsichtlich der Wirtschaft arbeitet der Saale-Holzland-Kreis eng mit der Stadt Jena zusammen. Vielfältige wirtschaftliche Beziehungen hinsichtlich des Projektes JenArea bestehen vor allem zwischen Unternehmen aus Jena und Hermesdorf.

Der Verkehrsknotenpunkt des Kreises Saale-Holzland ist das Hermesdorfer Kreuz. Die Bundesstraße 7 durchläuft das Kreisgebiet von Westen nach Osten, beginnend in Jena führt die B7 über Bürgel und Eisenberg. Von Norden nach Süden durchläuft die Bundesstraße 88 das Kreisgebiet und führt über Camburg, Dornburg, Jena, Kahla und Orlamünde. In der Kleinstadt Stadtroda des Kreises Saale-Holzland befindet sich ein zweigleisiger Haltepunkt, der an der Bahnstrecke Weimar-Gera und ist mit drei Linien der DB an das Überregionale Nahverkehrsnetz verbunden. Im 40-Minuten Takt von Erfurt Hbf nach Jena, von West-Göschwitz über Stadtroda und Hermsdorf nach Gera zur Verfügung. In Stadtroda befinden sich zudem auch ein staatliches Gymnasium, eine staatliche Real und eine staatliche Grundschule sowie eine Fachschule für Agrarwirtschaft und Hauswirtschaft.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Str. des Friedens
07646 Stadtroda
Tel: (036428) 441-

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Schloßstraße
07646 Stadtroda

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