Sachverständiger Stadtroda

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Hesselbarth Stadtroda

Christian Hesselbarth

Bausachverständiger und Baugutachter

Goetheweg 20
07646 Stadtroda
Tel: 036428 30 80 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Stadtroda steht Ihnen Herr Christian Hesselbarth als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christian Hesselbarth kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Stadtroda, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Stadtroda kommen bzw. sich nicht in Stadtroda auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Stadtroda - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Saale-Holzland-Kreis befindet sich im Osten von Thüringen und entstand im Zuge der Kreisreform in Thüringen aus den ehemaligen Landkreisen EisenbergJena und Stadtroda. Heute umschließt der Kreis die Städte und Gemeinden Bürgel, Eisenberg, Kahla, Stadtroda sowie Bad Klosterausnitz. Im Barockschloss Christiansburg in Eisenberg (Residenzschloss Sachsen-Eisenberg) ist der Sitz der Kreisverwaltung. In Jena und Stadtroda befinden sich die Außenstellen dieser Kreisverwaltung. Hinsichtlich der Wirtschaft arbeitet der Saale-Holzland-Kreis eng mit der Stadt Jena zusammen. Vielfältige wirtschaftliche Beziehungen hinsichtlich des Projektes JenArea bestehen vor allem zwischen Unternehmen aus Jena und Hermesdorf.

Der Verkehrsknotenpunkt des Kreises Saale-Holzland ist das Hermesdorfer Kreuz. Die Bundesstraße 7 durchläuft das Kreisgebiet von Westen nach Osten, beginnend in Jena führt die B7 über Bürgel und Eisenberg. Von Norden nach Süden durchläuft die Bundesstraße 88 das Kreisgebiet und führt über Camburg, Dornburg, Jena, Kahla und Orlamünde. In der Kleinstadt Stadtroda des Kreises Saale-Holzland befindet sich ein zweigleisiger Haltepunkt, der an der Bahnstrecke Weimar-Gera und ist mit drei Linien der DB an das Überregionale Nahverkehrsnetz verbunden. Im 40-Minuten Takt von Erfurt Hbf nach Jena, von West-Göschwitz über Stadtroda und Hermsdorf nach Gera zur Verfügung. In Stadtroda befinden sich zudem auch ein staatliches Gymnasium, eine staatliche Real und eine staatliche Grundschule sowie eine Fachschule für Agrarwirtschaft und Hauswirtschaft.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Str. des Friedens
07646 Stadtroda
Tel: (036428) 441-

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Schloßstraße
07646 Stadtroda

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Sachverständiger Stadtroda
Top