Gutachten für Entschädigung - Stadtroda

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Stadtroda

Gutachten für Entschädigung - Stadtroda

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Stadtroda, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Stadtroda kommen bzw. sich nicht in Stadtroda auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Stadtroda - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Der Landkreis Saale-Holzland-Kreis befindet sich im Osten von Thüringen und entstand im Zuge der Kreisreform in Thüringen aus den ehemaligen Landkreisen EisenbergJena und Stadtroda. Heute umschließt der Kreis die Städte und Gemeinden Bürgel, Eisenberg, Kahla, Stadtroda sowie Bad Klosterausnitz. Im Barockschloss Christiansburg in Eisenberg (Residenzschloss Sachsen-Eisenberg) ist der Sitz der Kreisverwaltung. In Jena und Stadtroda befinden sich die Außenstellen dieser Kreisverwaltung. Hinsichtlich der Wirtschaft arbeitet der Saale-Holzland-Kreis eng mit der Stadt Jena zusammen. Vielfältige wirtschaftliche Beziehungen hinsichtlich des Projektes JenArea bestehen vor allem zwischen Unternehmen aus Jena und Hermesdorf.

    Der Verkehrsknotenpunkt des Kreises Saale-Holzland ist das Hermesdorfer Kreuz. Die Bundesstraße 7 durchläuft das Kreisgebiet von Westen nach Osten, beginnend in Jena führt die B7 über Bürgel und Eisenberg. Von Norden nach Süden durchläuft die Bundesstraße 88 das Kreisgebiet und führt über Camburg, Dornburg, Jena, Kahla und Orlamünde. In der Kleinstadt Stadtroda des Kreises Saale-Holzland befindet sich ein zweigleisiger Haltepunkt, der an der Bahnstrecke Weimar-Gera und ist mit drei Linien der DB an das Überregionale Nahverkehrsnetz verbunden. Im 40-Minuten Takt von Erfurt Hbf nach Jena, von West-Göschwitz über Stadtroda und Hermsdorf nach Gera zur Verfügung. In Stadtroda befinden sich zudem auch ein staatliches Gymnasium, eine staatliche Real und eine staatliche Grundschule sowie eine Fachschule für Agrarwirtschaft und Hauswirtschaft.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Str. des Friedens
    07646 Stadtroda
    Tel: (036428) 441-

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht
    Schloßstraße
    07646 Stadtroda


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Hesselbarth Stadtroda

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